Maurer-Glossar — Fachbegriffe in der Schweiz

Stand: Quellen: Suva, BFS, Verbände der Branche

Definition
Maurer-GlossarSammlung der wichtigsten Fachbegriffe rund um Maurer in der Schweiz — von Normen und Verordnungen über technische Standards bis zu rechtlichen Grundlagen. Jeder Eintrag mit kurzer Definition und Verweis auf die autoritative Schweizer Quelle.
Einträge:
9
Sprache:
Schweizer Hochdeutsch
Stand:
Mai 2026
SBV (Baumeisterverband)
Schweizerischer Baumeisterverband mit rund 2'400 Mitgliedern. Sozialpartner für den Landesmantelvertrag (LMV) des Bauhauptgewerbes.
LMV (Landesmantelvertrag)
Gesamtarbeitsvertrag für das Schweizer Bauhauptgewerbe zwischen SBV und den Gewerkschaften Unia und Syna. Verbindlich für rund 80'000 Bauarbeitende.
SIA 118
Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten — die meistverwendete SIA-Norm der Schweiz. Regelt Werkvertrag, Abnahme, Mängelrechte und Garantiefristen im Bauwesen.
Verputz
Mörtelbeschichtung auf Mauerwerk oder Beton zur Glättung, Witterungsabdichtung oder Dekoration. Typische Schichtdicke 10–30 mm bei mehrlagigem Aufbau.
SIA-Normen
Normenwerk des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins. SIA 118 regelt allgemeine Vertragsbedingungen für Bauarbeiten, SIA 380/1 den winterlichen Wärmeschutz von Gebäuden.
Suva
Schweizerische Unfallversicherungsanstalt. Sie versichert in der Schweiz rund die Hälfte aller Arbeitnehmenden gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle und ist zuständig für Arbeitssicherheit auf Baustellen.
QR-Rechnung
Seit 2020 gültiger Schweizer Standard für Zahlungsabwicklung. Ersetzt den alten Einzahlungsschein (ESR) durch einen Swiss-QR-Code, der alle Zahlungsinformationen enthält und per Banking-App eingescannt werden kann.
Werkvertrag (OR Art. 363 ff.)
Vertrag, in dem sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werks und der Besteller zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet. Gesetzliche Grundlage für Handwerkeraufträge in der Schweiz.
Offerte
Verbindliches schriftliches Angebot eines Handwerkers über Leistung, Material und Preis. In der Schweiz üblicherweise 30 Tage gültig, sofern nicht anders vermerkt.

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